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Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85.Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen.HausmüllabfuhrDie Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 17117
Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
zgG europaweit, bzw.§ 18 Abs. 1 Nr. 4 b FPersV bei mehr als 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t zgG in einem Umkreis von 50 km (Luftlinie) ab den äußersten Grenzen des Ortes wo der Fragesteller seinen Betriebssitz hat. Wird dieser Freistellungsbereich überschritten muss ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein, und mit einer eigenen Unternehmens- sowie Fahrerkarte betrieben werden.Auf Grund der v.g ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.Die Hausmüllabfuhr ist nach dem von Ihnen genannten § 18 Absatz 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung, von den Artikeln 5 bis 9 der Verordnung (EG) 561/2006 befreit, von den übrigen jedoch nicht. ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42572
-Kontrollgerätes besteht nicht. Ist in dem PKW mit einer zGM von 3500 kg jedoch ein EG-Kontrollgerät eingebaut, muss dieses gemäß § 1 Abs. 7 FPersV im Sinne von Artikel 13 EWG VO Nr. 3821/85 ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden. Das bedeutet in Bezug auf die Fragestellung, dass beide Personen im Besitz einer Fahrerkarte und diese auch stecken müssen .Der Fahrer in Kartenschacht 1, der Beifahrer ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
eingesetzt werden. Die Freistellung für Hausmüllfahrzeuge gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen. Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmüll handelt. (Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
561/2006).Durch die Anmeldung des ehemaligen Reisebusses als Sonderfahrzeug ist der Bus nicht mehr zur Personenbeförderung bestimmt.Das Fahrzeug kann daher der Ausnahme des Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe k der Verordnung 561/2006 zugeordnet werden, unter der "speziell ausgerüstete Projektfahrzeuge für mobile Projekte, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken dienen" gefasst werden.Die v.g ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
werden. Die Ausnahmetatbestände sind in Art. 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 und § 18 der Fahrpersonalverordnung - FPersV - abschließend genannt, für die Anwendbarkeit bedarf es keiner behördlichen Genehmigung. Inwieweit der Ausnahmetatbestand im Einzelfall angewandt werden kann, obliegt im Zweifelsfall der zuständigen Behörde. Für Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen zuständig. ...
Stand: 29.03.2013
Dialog: 18223
Die Antwort ist dem in der Frage angesprochenen § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV zu entnehmen: § 21 Abs. 1 Nr. 10: Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ...
Stand: 01.05.2012
Dialog: 16124
mit der Verordnung (EG) Nr. 581/2010 europaweit festgelegt, dass innerhalb von 90 Tagen die relevanten Daten der Fahrzeugeinheit heruntergeladen werden müssen. Den Zeitpunkt der Speicherung der Daten der Fahrerkarte im Betrieb regelt ebenfalls die Verordnung (EG) Nr. 581/2010 bzw. § 2 Abs. 5 der FPersV. Danach hat der Unternehmer sicherzustellen, dass die relevanten Daten spätestens 28 Tage ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes.Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen.Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
mittels einer Bescheinigung des Unternehmers nach § 20 Abs. 4 FPersV nachgewiesen werden, wird empfohlen, das von der Europäischen Kommission veröffentlichte einheitliche Muster zu verwenden.Das Formblatt steht Ihnen hier als Word-Dokument zur Verfügung. Auf den Internetseiten der Internetseiten der EU-Kommission können Versionen in allen EU-Amtssprachen heruntergeladen werden.Dieses Muster ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
) vorlegen kann, benötigt er für diese Tage eine Bescheinigung bzw. einen Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage, gemäß § 20 FPersV des Unternehmers.Gemäß § 1 Abs. 6 FPersV müssen die Unternehmen die Schaublätter, Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage, Aufzeichnungen über Straßen- und Betriebskontrollen und Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
zum Fahrpersonalrecht gegegeben. Hier wird u.a. ausgeführt: "Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten bei jeder ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Buchst. a VO (EG) Nr. 561/2006) eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Das gilt für die Dauer der gesamten Arbeitsschicht."Die Fahrpersonalverordnung ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 11820
Generell unterliegen Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ist die VO Nr. 561/2006/EG einzuhalten. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr 8 Fahrpersonalverordnung sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
fernab vom Unternehmensstandort, angefallen sind (§ 20 Fahrpersonalverordnung, www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__20.html ). Die EU-Vorschriften sehen eine nachträgliche Ausstellung nicht vor! Die sogenannte Handwerkerregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV, welche ohne Kilometerbegrenzung gilt (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Abs. 4 S. 1 FPersV darf bei einer Kontrolle anstelle eines manuellen Nachtrages eine Bescheinigung des Unternehmers über die in § 20 Abs. 1 FPersV genannten Zeiten dann vorgelegt werden, wenn ein manueller Nachtrag mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte aus technischen Gründen nicht möglich oder besonders aufwendig ist.Falls der Nachweis ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
von mehr als 3,5 t hat. Wenn der selbstfahrende Unternehmer oder der Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen kann, müssen diese Zeiten durch manuelle Nachträge nach § 20 Abs. 2 und 3 FPersV belegt werden.Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Fahrer die manuellen Nachträge vornimmt. Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Art. 4 Buchst ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891