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KomNet-Wissensdatenbank

Welches Formblatt ist nach § 20 Fahrpersonalverordnung zu verwenden?

KomNet Dialog 10144

Stand: 10.05.2024

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Welches Formblatt nach § 20 Fahrpersonalverordnung ist nun das "entsprechende"? Ist das Formblatt vorgeschrieben, oder kann ich nehmen, was ich will? Wenn ein Formblatt vorgeschrieben ist, welches ist das?

Antwort:

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:

"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?


[...]

EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:


In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage mittels einer Bescheinigung des Unternehmers nach § 20 Abs. 4 FPersV nachgewiesen werden, wird empfohlen, das von der Europäischen Kommission veröffentlichte einheitliche Muster zu verwenden.


Das Formblatt steht Ihnen hier als Word-Dokument zur Verfügung. Auf den Internetseiten der Internetseiten der EU-Kommission können Versionen in allen EU-Amtssprachen heruntergeladen werden.


Dieses Muster kann in den Fällen des § 20 Abs. 4 Satz 1 FPersV in Deutschland verwendet werden."