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Welches Formblatt ist nach § 20 Fahrpersonalverordnung zu verwenden?
KomNet Dialog 10144
Stand: 27.01.2010
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Welches Formblatt nach § 20 Fahrpersonalverordnung ist nun das "entsprechende"? Ist das Formblatt vorgeschrieben, oder kann ich nehmen, was ich will? Wenn ein Formblatt vorgeschrieben ist, welches ist das?
Antwort:
Wie unter www.bag.bund.de/cln_009/nn_46210/SharedDocs/News/2007/2007__08__17.html erläutert, muss dass unter www.bag.bund.de/cln_009/nn_46210/SharedDocs/Publikationen/DE/Formulare__Hinweisblaetter/Taetigkeitsnachweis__FahrP.html
angebotene Formblatt weder für Nachweise nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 noch für Nachweise gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) verwendet werden. Akzeptiert werden in Deutschland auch andere Nachweise gleichen Inhalts.
Bei grenzüberschreitendem Verkehr ist jedoch zu empfehlen, dass EU-Formblatt zu verwenden.
Stand: Januar 2010