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ist von Bedeutung, dass nur bei Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 eine Fahrtunterbrechung oder Ruhepause (Tagesruhezeit) nach Art. 9 Abs. 2 vorliegt.Bezüglich der Fragestellung hat die Fahrerin/ der Fahrer das Symbol für "Bereitschaftszeit" zu benutzen (Viereck), da die Voraussetzungen des § 21 a Arbeitszeitgesetz (Beschäftigung im Straßentransport) gegeben sind. Der Zeitraum auf der Fähre/dem Zug ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
Absatz 2 Nummer 2:"(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Fahrer gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig[...]2.entgegen Artikel 6 Abs. 5 eine andere Arbeit oder eine Bereitschaftszeit nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise festhält,[...]" ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
Nicht kontrollpflichtige Fahrten sind alle Fahrten, die- nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 3) bzw. der Fahrpersonalverordnung - FPersV (§ 1 Abs. 2) erfasst werden sowie- Fahrten, die unter eine der in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, bzw. der FPersV genannten Ausnahmen fallen (VO Artikel 13 (EG) Nr. 561/2006, § 18 FpersV).Die genannten Vorschriften werden z.B ...
Stand: 09.12.2021
Dialog: 15323
für einen der dem Kontrolltag vorausgehenden 28 Kalendertage die vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweise (Schaublätter, Eintragungen auf der Fahrerkarte bzw. Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät oder Aufzeichnungen – vergleiche Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nummer 3821/85; Kapitel III Artikel 11 des Anhangs zum AETR; § 1 Abs. 6 FPersV) nicht vorlegen können, weil sie1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für das keine Nachweispflicht ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus den Artikel 3 und 13 der (EWG) VO Nr. 3821/85.Nach Artikel 9 Absatz 1 der EG-VO 561/2006 gilt:"(...)legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
Wenn Sie als Fahrer für einen der 28 Kalendertage, die dem Kontrolltag vorausgehen, keine Aufzeichnungen vorlegen können, benötigen Sie für diese Tage eine Bescheinigung des Unternehmers.Als Aufzeichnungen gelten in Ihrem Fall:SchaublätterEintragungen auf der FahrerkarteAusdrucke aus dem digitalen KontrollgerätAufzeichnungen gemäß Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85Aufzeichnungen gemäß Kapitel ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
vor.Auch die Verpflichtung zum Herunterladen der Daten vom Fahrtenschreiber ist gem. § 2 Abs. 5 FPersV eine rein unternehmerische Verpflichtung, welche sich weder aus der Verordnung selbst, noch aus einschlägigen Kommentierungen auf Privatpersonen übertagen lässt.Im Ergebnis kann u.E. nur stehen, dass Fahrten mit der von Ihnen eingesetzten Fahrzeugkombination zwar grundsätzlich dem Fahrpersonalrecht ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
. Von der Ausnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind nur Fahrten erfasst, die ausschließlich der Wartung und Instandhaltung dienen (direkt an bestehenden Anlagen).Zu betrachten ist auch noch das zGG vom Gespann. Ab einem zGG von größer 3,5 t besteht eine Einbaupflicht für ein Kontrollgerät. Damit verbunden ist dann der Einsatz von Fahrerkarten für das Fahrpersonal sowie weitere Pflichten ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
Nein, dies ist nicht erforderlich. Wenn eine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten (§ 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) zutrifft, brauchen die Fahrer:innen dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Somit ist auch keine Eingabe des Landessymbols bei Grenzübertritt erforderlich. Ein vorhandener digitaler ...
Stand: 09.06.2022
Dialog: 43672
. Somit muss kein EG-Kontrollgerät verbaut sein bzw ein verbautes EG-Kontrollgerät nicht genutzt werden.Weiter können Sie sich auf die Ausnahme VO (EG) 561/2006 Artikel 13 d zweiter Spiegelstrich berufen. Ebenfalls unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verwendung (auch mit Anhänger max 2,5 t zgG in ihrem Fall, es zählt die Eintragung in den Papieren, nicht die tatsächliche Beladung).Frage 2: Gilt ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
;bei jeder Be- oder Entladung des Fahrzeugs;nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit;Standort am Ende der täglichen ArbeitszeitAnders als erwartet, können Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 2 das Be- und/oder Entladen nicht automatisch erkennen. Die Eingaben werden nur gespeichert, wenn diese durch den Fahrer über die Eingabefunktion am Fahrtenschreiber erfolgt.Die zusätzliche Aufzeichnung der Be ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 44132
einer Fahrerkarte grundsätzlich vorgesehen.Hinweise:Fahrzeuge gemäß § 1 Abs. 2 oder § 18 Abs. 1 der FPersV oder gemäß Art. 3 der VO EG Nr. 561/2006 sind hiervon jeweils ausgenommen!Folgendes ist in dem Zusammenhang zu beachten:Gemäß § 1 Abs. 7 der FPersV müssen bei Fahrzeugen über 2,8 t, in denen ein EG-Kontrollgerät der VO EWG Nr. 3821/85 bereits eingebaut ist, ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden.Ist ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
.(Ausnahme: Artikel 3 Buchstabe aa) gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006)Hinweis:Für Fahrzeuge von mehr als 2,8t (zHM) bis einschließlich 3,5t gilt die o. g. Ausnahmeregelung ohne Umkreiseinschränkung.(Ausnahme: § 1 Abs. 2 Nr. 3 gemäß Fahrpersonalverordnung) ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
eine Fahrerkarte zu stecken.Pannenhilfefahrzeuge sind solche Fahrzeuge, bei denen sich aus den Zulassungsunterlagen ergibt, dass sie als „Pannenhilfefahrzeuge“ anerkannt sind. Bei diesen Fahrzeugen muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Ziffer 22 „Als Pannenhilfsfahrzeug nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO anerkannt“ eingetragen sein.Als Pannenhilfefahrzeuge sind anerkannt:• Abschleppwagen ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
der EG VO Nr. 561/2006 oder des AETR auszustellen ist. Zitat: Abs.1) Hauptquelle von Informationen bei Straßenkontrollen sind Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Das Fehlen von Aufzeichnungen sollte nur gerechtfertigt sein, wenn Fahrtenschreiberaufzeichnungen, einschließlich der manuellen Erfassungen von Daten, aus objektiven Gründen nicht möglich waren. In diesen Fällen sollte die Bescheinigung ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
beschriebenen Fällen jedoch nicht vor.Hinweis:Bei Übernahme eines im Geltungsbereich betroffenen Fahrzeugs sind diese Zeiträume entweder über die manuelle Erfassung als Arbeitszeit auf der Fahrerkarte nachzutragen oder aber der betroffene Zeitraum ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen (Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Nach § 21a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
und bei einer Kontrolle auf Verlagen vorzulegen. Am Ende der Mitführpflicht hat der Fahrer die Bescheinigung an den Unternehmer auszuhändigen, der diesen Nachweis dann über die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt. ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066