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KomNet-Wissensdatenbank

Reicht es aus, wenn man das digitale Kontrollgerät ausbaut, wenn man es nicht braucht?

KomNet Dialog 22569

Stand: 30.11.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Ein Kunde von uns hat einen VW Crafter 35 ( 3,5 t zul. Gesamtgewicht) mit Digikon und AHK gekauft. Aus betriebsinternen Grüngen ist der Einsatz des Digikon nicht nötig. Reicht es einfach das Gerät ausbauen zu lassen, das KFZ würde dann ohne Anhänger mit max. 3,5 t Ges.gew. oder mit Anhänger, dann auch max. 3,5 t Ges.gew. betrieben?

Antwort:

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersV

  • in Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.

Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung einer Fahrerkarte grundsätzlich vorgesehen.


Hinweise:

Fahrzeuge gemäß § 1 Abs. 2 oder § 18 Abs. 1 der FPersV oder gemäß Art. 3 der VO EG Nr. 561/2006 sind hiervon jeweils ausgenommen!


Folgendes ist in dem Zusammenhang zu beachten:


Gemäß § 1 Abs. 7 der FPersV müssen bei Fahrzeugen über 2,8 t, in denen ein EG-Kontrollgerät der VO EWG Nr. 3821/85 bereits eingebaut ist, ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden.


Ist das betroffene Fahrzeuge jedoch nach einer der o. g. gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen, besteht keine Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten - weder handschriftliche Aufzeichnungen gemäß FPersV noch die Verpflichtung zur Benutzung einer Fahrerkarte - auch dann nicht - wenn ein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut ist!


Wir gehen bei der Beantwortung der Fragestellung davon aus, dass dieser Sachverhalt bereits im Vorfeld geprüft worden ist!


Wenn dem so ist, könnte das EG-Kontrollgerät aus dem Fahrzeug ausgebaut werden oder alternativ das Fahrzeug ohne Verwendung einer Fahrerkarte gefahren werden - für den Fall muss lediglich das EG-Kontrollgerät über die Menüeinstellung auf den sog. "OUT-Betrieb" eingestellt werden.