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Wo findet man Vorgaben zur Nutzung des EG-Kontrollgerätes, spez. zur Dokumentation der Abfahrtskontrolle durch das Benutzen der Funktionalität "Arbeiten"?

KomNet Dialog 18951

Stand: 11.07.2013

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Bei der ordentlichen Benutzung des EG Kontrollgerätes soll nach dem Nachtrag eine Abfahrtskontrolle durch das Benutzen der Funktionalität "Arbeiten" dokumentiert werden. Wo kann man dazu Angaben über Dauer und zu den gesetzlichen Vorgaben finden. Kann das Fehlen der Angaben mit einem Bußgeld belegt werden ?

Antwort:

Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:

e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;

und in Artikel 6

5) Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Artikels 4 Buchstabe e sowie alle Lenkzeiten in einem Fahrzeug, das für gewerbliche Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der vorliegenden Verordnung verwendet wird, als andere Arbeiten

festhalten; ferner muss er die seit seiner letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit verbrachten Bereitschaftszeiten im Sinne des Artikels 15 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 festhalten. Diese Zeiten sind entweder

handschriftlich auf einem Schaublatt oder einem Ausdruck einzutragen oder manuell in das Kontrollgerät einzugeben.

Weiterführende Informationen finden Sie: Nr. 3.1 der "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Fahrpersonalgesetz - FPersG, § 8a Bußgeldvorschriften 2 Abs Nr. 2:

(1)   ...

(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Fahrer gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig

1.   ...

2.   entgegen Artikel 6 Abs. 5 eine andere Arbeit oder eine Bereitschaftszeit nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise festhält,

3.   ...