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Wie sieht es mit dem manuellen Nachtrag auf der Fahrerkarte bei gelegentlichem Werksverkehr aus?

KomNet Dialog 44066

Stand: 28.01.2025

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Wir fahren im Werksverkehr mit Fahrerkarte. Einige Mitarbeiter fahren den LKW nur bei Bedarf (etwa alle 14 Tage). Ansonsten arbeiten sie ganz normal in der Produktion mit. Wie sieht es dann mit dem manuellen Nachtrag aus? Können wir auf Ruhezeit gehen, (da wir ja nicht gefahren sind oder können/müssen wir auf "?" gehen ? Müssen wir eine Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage mitführen? Wir fahren nicht ins Ausland.

Antwort:

Mittels manuellen Nachtrags kann ein Fahrer die Zeiten, in denen die Karte nicht im Fahrtenschreiber steckte, auf seiner Fahrerkarte nachtragen und speichern.

Dieser Zeitraum ist dann vom Fahrer lückenlos mit den tatsächlich durchgeführten Aktivitäten zu vervollständigen. Der Fahrer ist in dem Zusammenhang verpflichtet, seine Tätigkeiten über ein Zeitraum der letzten 56 Kalendertage lückenlos nachzuweisen. In Fällen, in denen der manuelle Nachtrag besonders aufwendig ist, kann bzw. darf auf einen Nachtrag verzichten werden. In dem Fall muss der Unternehmer dem Fahrer als Nachweis eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" ausstellen.

Im konkreten Fall hat der Fahrer im Zeitraum andere Tätigkeiten ausgeübt, somit wäre der Zeitraum nicht einfach als Ruhezeit auf der Fahrerkarte nachzutragen! Hier wäre der besondere Aufwand in jedem Fall begründet und der in Frage kommende Zeitraum richtigerweise als unbekannt "?" auf der Fahrerkarte vom Fahrer manuell nachzutragen. Für den als unbekannt definierten Zeitraum muss der Unternehmer dem Fahrer vor Fahrtantritt eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" als Nachweis ausstellen.

Die Bescheinigung ist vom Fahrer über die Dauer der letzten 56-Kalendertage mitzuführen und bei einer Kontrolle auf Verlagen vorzulegen. Am Ende der Mitführpflicht hat der Fahrer die Bescheinigung an den Unternehmer auszuhändigen, der diesen Nachweis dann über die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt.