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Muss man bei einer nicht aufzeichnungspflichtigen Fahrt im Out of Scope Modus trotzdem beim Grenzübertritt anhalten und den Grenzübertritt über Beginn Land dokumentieren?

KomNet Dialog 43672

Stand: 09.06.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Muss man bei einer nicht aufzeichnungspflichtigen Fahrt im Out of Scope Modus (z.B. Milchsammelfahrzeug) trotzdem beim Grenzübertritt anhalten und den Grenzübertritt über Beginn Land dokumentieren?

Antwort:

Nein, dies ist nicht erforderlich. Wenn eine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten (§ 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) zutrifft, brauchen die Fahrer:innen dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Somit ist auch keine Eingabe des Landessymbols bei Grenzübertritt erforderlich. Ein vorhandener digitaler Fahrtenschreiber kann auf OUT („out of scope“) gestellt werden.