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folgenden Woche ausgeglichen werden. Die eingesetzten Busse müssen mit einem digitalen Tacho ausgestattet sein. Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) müssen entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden. Dies bedeutet, dass kein Lenkzeitabschnitt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr länger als 3 Stunden ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Doppelwoche umfasst zwei aufeinanderfolge Wochen (siehe auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Ziffern 3.3 und 3.4 ) ...
Stand: 16.02.2020
Dialog: 15563
ein neuer 24 Stunden Zeitraum beginnen.Die Gesamtzeit (Arbeiten + Lenken) beträgt in dem Beispiel maximal 10 Stunden und wäre nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig!Zur konkreten Prüfung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten besteht die Möglichkeit, Ihre Aufzeichnungen (Schaublätter / Fahrerkarte) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen auszuwerten, hierzu würden wir Ihnen emphehlen ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
arbeiten. Arbeitet der Unternehmer bei seiner Planung mit einer verkürzten Wochenruhezeit, muss er aber den Ausgleich dieser Verkürzung im Sinne von Art.8 Abs.6 und 7 der VO (EWG) Nr. 561/2006 berücksichtigen bzw. dem Fahrer gewähren. Im Extremfall könnte der Unternehmer eine verkürzte Wochenruhezeit von 24 Stunden und eine regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden, also im Block von 69 Stunden am Ende ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12325
Fahrer zu befördern und unter den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen, haben grundsätzlich Aufzeichnungen (bspw. Eintragungen auf der Fahrerkarte, Schaublätter, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber) über Arbeits-, Lenk-, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen zu führen.Diese Aufzeichnungen sollen alle Zeiträume an jedem einzelnen Tag umfassen: Zeiten der Tätigkeit (Lenken ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
auch für Kraftfahrer tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten. In Bezug auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit vgl. § 21 a Abs. 4 ArbZG bzw. § 3 KrFArbZG. Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Lenkzeiten eines Kraftfahrers stellen somit nur einen Bestandteil seiner Arbeitszeit dar.In Bezug auf Ihre erste Frage sind unter Beachtung der Vorschriften ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
lediglich VOR Sonntag 24:00 Uhr beginnen muss, um sie noch der vorigen (dritten) Woche zuzuordnen, ist es auch möglich, den Ausgleich am Fr+Sa zu nehmen und die reguläre Wochenruhezeit am Sonntag und Montag. Die in der Fragestellung formulierte Konstellation ist also zulässig. ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
Wenn die 12-Tage-Regelung bei grenzüberschreitendem Busverkehr in Anspruch genommen werden kann, und wenn das Fahrzeug nicht mit einem zweiten Fahrer besetzt ist, muss bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr die Fahrtunterbrechung von 45 Minuten bereits nach drei Stunden eingelegt werden. Fahrtunterbrechungen sind ein Zeitraum, in dem keine Fahrtätigkeiten und keine anderen Arbeiten ausgeübt ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
auf der Fahrerkarte unter Benutzung der im Kontrollgerät vorgesehenen manuellen Eingabemöglichkeiten eingetragen werden müssen. Bei analogen Kontrollgeräten kann die über das Wochenende verbrachte Ruhezeit auf der Rückseite der Scheibe eingetragen werden.Eine zusätzliche Bestätigung des Arbeitgebers wird dann fürs Wochenende nicht gefordert.Die Verpflichtung zum Führen einer Bescheinigung ergibt sich aus § 20 ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt und die z ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
. § 5 Absatz 1 ArbZG regelt die tägliche ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden, die nach der Beendigung der täglichen Arbeit zu beginnen hat. Das Arbeitszeitgesetz enthält zudem eine Regelung für eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, indem dort geregelt ist, dass sonntags von 0 bis 24 Uhr in der Regel nicht gearbeitet werden darf (§ 9 Absatz 1 ArbZG) bzw ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
(Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr) dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Fahrpersonals kann allerdings bis auf 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Regelung gilt nur für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zHM von mehr als 3,5 t.Im ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
. über den Betriebsrat, vor Ort beraten lassen.Hinweis:Kraftfahrer dürfen eine tägliche Gesamtarbeitszeit (Lenkzeit plus "sonstige" Arbeitszeit) von 10 Stunden nicht überschreiten. Kraftfahrer, die 8 Stunden Lenkzeit haben und noch 2 Stunden andere Arbeiten ausgeführt haben, dürfen die Lenkzeit nicht mehr auf 9 oder 10 Stunden ausdehnen. ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden.Es ist also während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs die Anwesenheit eines anderen Fahrers freiwillig, während der restlichen Zeit jedoch zwingend erforderlich.Verlässt der zweite Fahrer 20 Minuten vor Fahrtende das Fahrzeug, ist nicht von einem Mehrfahrerbetrieb auszugehen und der 24 Stunden Zeitraum ist bei der Ruhezeit zugrunde zu legen. ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 13276
ist entsprechend zu dokumentieren. Wichtig ist, dass der Fahrer seine Zeiten (bspw. Bereitschaftszeit, Arbeitszeit, usw. ...) ordnungsgemäß mittels Fahrtenschreiber dokumentiert!Hinweis:Die Regelung des § 21a ArbZG gilt nur für Beschäftigte, die Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Das Fahrpersonalgesetz - FPersG - enthält keine Arbeitszeitregelungen für Kraftfahrer.Regelungsvorgaben über Lenkzeiten (tägliche, wöchentliche und Doppelwoche), Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten (tägliche/wöchentliche) sind in der VO(EG) 561/2006 in Artikel 6 / 7 / 8 geregelt.Parallel zu diesen EG-rechtlichen Vorgaben sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - zu beachten ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Die wöchentliche Ruhezeit umfasst nach Artikel 4 Buchstabe h) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006:"„wöchentliche Ruhezeit“ den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ umfasst;— „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden;— „reduzierte wöche ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692