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Wann muss ein Omnibusfahrer, der um 5.00 Uhr morgens losfährt, eine Pause einlegen?

KomNet Dialog 20606

Stand: 11.03.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Seit dem 01.01.2014 gilt ein neues Nachtfahrgebot für Fahrer eines KOMs im Gelegenheitsverkehr. Dieses besagt, dass diese Busse entweder mit zwei Fahrern bestückt sein müssen oder, wenn nur ein Fahrer vorhanden ist, dann muss er in der Zeit von 22-6 Uhr spätestens nach 3 Std. ununterbrochener Lenkzeit, eine Pause von mind. 45 Minuten einlegen. Nun beginnt allerdings nur ein Fahrer morgens um 05:00 Uhr mit dem KOM loszufahren. Gilt für den einen Fahrer dann ebenfalls die Regelung, dass er dann demnach nach 3 Std. eine Pause einzulegen hat?

Antwort:

Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:

  • Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise handeln
  • Vor der Fahrt muss dem Fahrer eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden gewährt worden sein.
  • Nach der Fahrt muss der Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten, also 90 Stunden, oder eine regelmäßige (45 Stunden) und eine reduzierte (24 Stunden), also 69 Stunden zusammenhängend einlegen. Im zweiten Fall muss die Reduzierung nach Beendigung der Fahrt, vor Ende der dritten folgenden Woche ausgeglichen werden.
  • Die eingesetzten Busse müssen mit einem digitalen Tacho ausgestattet sein.
  • Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) müssen entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt werden.
Dies bedeutet, dass kein Lenkzeitabschnitt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr länger als 3 Stunden sein darf.

In dem Beispiel muss der Fahrer um 9.30 Uhr seine Fahrtunterbrechung einlegen.