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Welchen Zeitraum umfasst die Woche bzw. Doppelwoche im Sinne der EG VO 561/2006?

KomNet Dialog 15563

Stand: 16.02.2020

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Welchen Zeitraum umfasst die Woche bzw. Doppelwoche im Sinne der EG VO 561/2006?

Antwort:

Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Doppelwoche umfasst zwei aufeinanderfolge Wochen (siehe auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Ziffern 3.3 und 3.4 )