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KomNet-Wissensdatenbank

Darf beim Mehrfahrerbetrieb ein Fahrer kurz vor Ende der Tour zu Hause abgesetzt werden?

KomNet Dialog 13276

Stand: 15.03.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Nach Art. 4 Buchstabe o der EG VO 561/2006 ist während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebes die Anwesenheit eines Fahrers fakulativ, während der restlichen Zeit obligatorisch. In der Praxis sieht es aber oft so aus, dass ein zweiter Fahrer oft zu Beginn der Fahrt zusteigt (was ja auch nach der Regelung kein Problem ist), auf dem Rückweg aber auch wieder zu Hause abgesetzt wird, und ein Fahrer (oft nur noch für 15-20 Minuten) zum Betriebshof weiter fährt, um dort den LKW abzustellen. Ist durch diese praxisnahe Handlung der Mehrfahrerbetrieb zerstört (d.h. ist jetzt die Ruhezeit innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums einzuhalten oder gelten weiterhin die 30 Stunden)?

Antwort:

Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden.

Es ist also während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs die Anwesenheit eines anderen Fahrers freiwillig, während der restlichen Zeit jedoch zwingend erforderlich.

Verlässt der zweite Fahrer 20 Minuten vor Fahrtende das Fahrzeug, ist nicht von einem Mehrfahrerbetrieb auszugehen und der 24 Stunden Zeitraum ist bei der Ruhezeit zugrunde zu legen.