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Kann ein Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr 2 Wochenruhezeiten nacheinander verkürzen, in der 3. Woche am Freitag nach Hause fahren und dann die 4. Woche komplett frei haben?

KomNet Dialog 43337

Stand: 16.11.2020

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Kann ein Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr 2 Wochenruhezeiten nacheinander verkürzen und in der 3 Woche am Freitag nach Hause fährt und die 4. Woche komplett frei hat.

Antwort:

Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden.

 

Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit lediglich VOR Sonntag 24:00 Uhr beginnen muss, um sie noch der vorigen (dritten) Woche zuzuordnen, ist es auch möglich, den Ausgleich am Fr+Sa zu nehmen und die reguläre Wochenruhezeit am Sonntag und Montag.

 

Die in der Fragestellung formulierte Konstellation ist also zulässig.