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Was versteht man unter Schichtzeit für einen Busfahrer?

KomNet Dialog 19659

Stand: 23.08.2017

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Was versteht man unter "Schichtzeit" für einen Busfahrer? Wie lange ist diese: z.B. wenn ein Busfahrer um 22 Uhr losfährt und um 10 Uhr nächsten Tages in Prag ankommt (unterwegs finden Pausen statt von 15 bis 30 Minuten). Um 14 Uhr wieder die Touristen abholt und zum Hotel fährt. Am nächten Tag fährt der Busfahrer die Touristen um 9:00 Uhr wieder in die Stadt, um 12:30 Uhr fährt er diese zu einer 40 km entferten Sehenswürdigkeit, um 16:30 Uhr zurück in die Stadt und um 21:00 Uhr startet er die Rückreise nach Deutschland. Ist das Ganze rechtens?

Antwort:

Die sogenannte "Schichtzeit" ist lediglich eine umgangssprachliche Begrifflichkeit - in der Gesetzgebung ist der Begriff nicht näher definiert. Übertragen auf die gesetzlichen Bestimmungen ist die "Schichtzeit" ein Zeitraum in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht.

Dieser Zeitraum bildet demnach die Gesamtzeit aus (Arbeitszeit+Lenkzeit+Bereitschaftszeit+Fahrtunterbrechung).

Das Fahrpersonal ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der EG VO Nr. 561/2006 verpflichtet tägliche Ruhezeiten einzuhalten, diese betragen im Regelfall 11 Stunden dürfen aber auch 3 mal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden.

Die Ruhezeiten von 11 oder 9 Stunden müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden am Stück ohne Unterbrechung erfolgen. Die "Schichtzeit" darf demnach im Regelfall maximal 13 Stunden betragen - in den Fällen an denen die Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden verkürzt wurde kann die Schichtzeit sogar maximal 15 Stunden betragen.

Befinden sich zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ist grundsätzlich eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden verpflichtend.
Die Zeit des Beifahrers ist als Bereitschaftszeit anzusehen und wird vom EG-Kontrollgerät auch als solches erfasst.
Allerdings wird in diesem Fall die Ruhezeit von 9 Stunden nicht auf einem Zeitraum von 24 Stunden berechnet, sondern auf einem Zeitraum von 30 Stunden - hier könnte die "Schichtzeit" sogar 21 Stunden betragen.

Die Ruhezeiten dürfen nur im stehendem Fahrzeug mit geeigneter Schlafkabine verbracht werden!

Hinweis:
Die höchstzulässigen täglichen Lenkzeiten von 9 Stunden bzw. 2 x 10 Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden! Gleiches gilt für die höchstzulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz!

Beispiel:
"Schichtzeit 13 Stunden" - Diese beginnt im Anschluss an einer Tagesruhezeit.
AZ = Arbeitszeit ; LZ = Lenkzeit ; FU = Fahrtunterbrechung ; BZ = Bereitschaftszeit

0,5 h (AZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 0,5 h (LZ) - im Anschluss folgt eine Tagesruhezeit von 11 Stunden, danach könnte ein neuer 24 Stunden Zeitraum beginnen.

Die Gesamtzeit (Arbeiten + Lenken) beträgt in dem Beispiel maximal 10 Stunden und wäre nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig!

Zur konkreten Prüfung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten besteht die Möglichkeit Ihre Aufzeichnungen (Schaublätter / Fahrerkarte) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen auszuwerten, hierzu würden wir Ihnen emphehlen die für Sie zuständige Arbeitsschutzbehörde (Bezirksregierung, Gewerbeaufsichtsamt) persönlich zu kontaktieren!