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Zu welcher Woche zählt die Lenkzeit im Sinne der Verlängerung der Tageslenkzeit?
KomNet Dialog 12325
Stand: 15.06.2012
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern
Frage:
Gem. Art. 6 der VO 561/2006 darf der Fahrer 2 x pro Woche die tägliche Lenkzeit auf bis zu 10 Stunden verlängern. Der Begriff der Woche ist von Montag 00.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr festgelegt. Wenn der Fahrer am Sonntag um 18.00 Uhr mit der Fahrt beginnt und am Montag um 06.00 Uhr endet und in dieser Zeit eine Tageslenkzeit von 10 Stunden hat, zu welcher Woche zählt diese Lenkzeit im Sinne der Verlängerung der Tageslenkzeit?
Antwort:
Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet.
In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet.
In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet.