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weiter, liegt vermutlich eine vorsätzliche Missachtung von Vorschriften vor und könnte damit den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Im Zweifel wird dies gerichtlich geregelt.Der Arbeitgeber ist nach § 16 (2) ArbZG verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. In diesem Fall übernimmt diese Dokumentationspflicht vermutlich ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
Wegezeiten zwischen Wohnung und Betriebsort werden nur dann als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gewertet, wenn die Fahrtzeit mit zur Haupttätigkeit des Beschäftigten gehört. Dieses trifft z. B. bei Außendienstmitarbeitern mit wechselnden Einsatzorten zu. Auf die entsprechenden Erläuterungen zu § 3 des ArbZG im Erlass des Ministeriums für Arbeit,Gesundheit und Soziales ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz persönlich arbeitsfertig bereithält bzw. nicht mehr bereithält (siehe auch Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ).Aus dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen ergibt ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
anderen Fällen muss eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden (siehe auch Ziffer 4 zu § 3 ArbZG des NRW-Erlasses zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes). ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 8246
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - unterscheidet grundsätzlich zwischen Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag ist somit ein ganz normaler Arbeitstag, sofern auf diesen Tag nicht ein "bundeseinheitlicher" Feiertag, wie z. B. der 1. Januar, der 1. Mai, der 3. Oktober oder der 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag eines jeden Jahres ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
angesehen, auch leitende Angestellte aus dem Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 Abs.1 Satz 1 ArbZG) herauszunehmen. Der Verweis auf die Definition der leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde zur Klarstellung aufgenommen. Auch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes der letzten Jahre hat zu einer weitreichenden Herausnahme von leitenden ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
sich auf den jeweiligen (individuellen) Werktag. Beginnt die Arbeitszeit um 8.00 Uhr, dann endet der (individuelle) Werktag 24 Stunden später um 8.00 Uhr des nächsten Tages.Ein entsprechender Hinweis findet sich auch im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes unter den Erläuterungen zu § 3 ArbZG. ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
-Zeitraumes die zulässige werktägliche Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG eingehalten, die Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG gewährt und die Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG eingehalten werden.Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist zudem gemäß § 6 ArbZG nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Auf die entsprechenden Informationen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (mehr als 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit, jede Tätigkeit an Sonn- oder Feiertagen). ...Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
-Schichten grundsätzlich zulässig sind. § 3 ArbZG lässt als Obergrenze für die tägliche Arbeitszeit 10 h zu, sofern im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich, d.h. 48 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Inwieweit ein Arbeitgeber berechtigt ist, für Arbeitnehmer über Monate hinweg ununterbrochen Rufdienst oder für 2 Personen im wöchentlichen Wechsel 24 h Rufdienst anzuordnen, ergibt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
i.V.m. § 3 Satz 1 ArbZG). Arbeitsrechtlich kann er diese Verpflichtung auf die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer delegieren (Nutzen von Zeiterfassungsgeräten, Stundenzettel), die Verantwortung gemäß ArbZG für die Aufzeichnung verbleibt aber beim Arbeitgeber.Bei der Beschäftigung bei einem Kunden verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen weiterhin beim Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 16 ArbZG). Dabei hat der Arbeitgeber die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG zu gewährleisten:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5828
zulässigen Arbeitszeiten und Ausgleichszeiten eingehalten werden:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" (§ 3 ArbZG).Arbeitsrechtliche Aspekte:Grundsätzlich hat ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014 ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.Werden die von Ihnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 6167