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Wie sind die werktägliche Arbeitszeit und die Lage des Werktages definiert?

KomNet Dialog 5151

Stand: 26.09.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Ich arbeite in einem Schichtbetrieb und möchte gern wissen, ob der Werktag von 0.00 bis 24.00 geht oder ab Arbeitsbeginn z.b 8.00 Uhr bis zum anderen Tag 8.00 Uhr?

Antwort:

Regelungen zur betrieblichen Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.

Zur Klarstellung müssen dabei zwei Begriffe auseinander gehalten werden, nämlich

- die werktägliche Arbeitszeit und

- die Lage des Werktages


Werktäglich heißt an jedem Werktag von Montag bis einschließlich Samstag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Der Samstag ist auch dann Werktag, wenn er kein betrieblicher Arbeitstag sein sollte.


Die Lage des Werktages ist nicht mit dem Kalendertag identisch. Hier ist es so, dass der Werktag ab Beginn der üblichen Arbeitszeit zählt und nach 24 Stunden endet. Die Lage des Werktages kann somit für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden sein. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich maximal zulässiger Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, beziehen sich auf den jeweiligen (individuellen) Werktag. Beginnt die Arbeitszeit um 8.00 Uhr, dann endet der (individuelle) Werktag 24 Stunden später um 8.00 Uhr des nächsten Tages.


Ein entsprechender Hinweis findet sich auch im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes unter den Erläuterungen zu § 3 ArbZG.