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Ist die betriebliche Nutzung des Notebooks auf einer Dienstreise als Arbeitszeit zu sehen?
KomNet Dialog 8246
Stand: 26.02.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)
Frage:
Ist die betriebliche Nutzung des Notebooks auf einer Dienstreise als Arbeitszeit zu sehen?
Antwort:
Ja!
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält für Wege- und Reisezeiten zwar keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind, in den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG von Anzinger / Koberski) werden aber Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen wiedergegeben und kommentiert.
Reisezeiten sind alle unabhängig von Beginn und Ende der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf Anordnung des Arbeitgebers unternommenen Wege bzw. Reisen außerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes. Erbringt ein Arbeitnehmer während dieser Zeit vertragliche Pflichten (wie in Ihrem Fall die betriebliche Nutzung des Notebooks), ist auch diese Zeit während einer Dienstreise grundsätzlich Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
In allen anderen Fällen muss eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden (siehe auch Ziffer 4 zu § 3 ArbZG des NRW-Erlasses zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes).