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Ab welchem Zeitpunkt ist die Arbeit zu Ende, wenn ich von der Baustelle gehe oder wenn ich die Firma verlasse?

KomNet Dialog 6045

Stand: 28.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Ab welchem Zeitpunkt ist die Arbeit zu Ende, wenn ich von der Baustelle gehe, oder wenn ich die Firma verlasse?

Antwort:

Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz persönlich arbeitsfertig bereithält bzw. nicht mehr bereithält (siehe auch Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ).


Aus dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen ergibt sich vielfach der Zeitpunkt, der als Beginn oder Ende der Arbeitszeit gilt.