Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Beginnt meine Arbeitszeit mit dem Aufladen benötigter Maschinen und Material?

KomNet Dialog 5828

Stand: 03.11.2023

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

Favorit

Frage:

Wann beginnt meine Arbeitszeit? ich arbeite in einem Baubetrieb und verbringe täglich ca. 45 min mit dem Aufladen benötigter Maschinen und Material. Ich bin dazu angehalten, eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn im Lager zu erscheinen. Bin ich dazu verpflichtet, unbezahlt dafür zu sorgen, dass mein Arbeitgeber Werkzeug und Material an einen Verrichtungsort bekommt?

Antwort:

Hinweis:


Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

*****************************************************************************************************


Die Verladearbeiten zählen zweifelsohne zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. An Tagen, an denen die Arbeitszeit über acht Stunden hinausgeht, ist der Arbeitgeber verpflichtet entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 16 ArbZG). Dabei hat der Arbeitgeber die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG zu gewährleisten:

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."


Die Vergütung der geleisteten Arbeitszeit ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Grundsätzlich besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch auf die Vergütung von Überstunden. Ob Sie Anspruch auf eine Vergütung von Überstunden haben, hängt von den Regelungen des Arbeitsvertrages und/oder den anzuwendenden Tarifvereinbarungen ab. Zur Klärung der Frage, ob Sie Anspruch auf Vergütung der geleisteten Verladezeiten haben, sollte eine entsprechende Anfrage ggf. direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z. B. Gewerkschaften, Verbände, Kammern, etc.) gerichtet werden.


Des weiteren bieten die Arbeitsgerichte teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin.