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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Arbeitstag sein sollte.Die Lage des Werktages ist nicht mit dem Kalendertag identisch. Hier ist es so, dass der Werktag ab Beginn der üblichen Arbeitszeit zählt und nach 24 Stunden endet. Die Lage des Werktages kann somit für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden sein. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich maximal zulässiger Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, beziehen ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichen Umfang der Pflege nicht nur vorübergehend bedarf.Antwort:Die Ruhepause gem. § 4 Arbeitszeitgesetz ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft unterbrochen wird. Somit wäre zwar kein Bezug zur reinen Anwesenheit hergestellt, jedoch kann während der Pause keine Arbeit geleistet ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
sich aus den für den Betrieb geltenden Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen oder den Arbeitsverträgen. Insofern handelt es sich hier primär um eine tarif-/arbeitsrechtliche Frage. Grundsätzlich sind Rufdienste keine Arbeitszeit. Jedoch ist jede Inanspruchnahme zur Arbeitsleistung Arbeitszeit und es sind die Grundnormen des ArbZG im Hinblick auf die Tageshöchstarbeitszeit und Ruhezeiten zu beachten.Bei der Frage ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
es darauf an, wie viele Tage hintereinander bereits gearbeitet wurden. Die (Ersatz)-Ruhetage sind in § 12 (3) ArbZG geregelt. Der Ersatzruhetag für die Sonntagsbeschäftigung ist innerhalb von 14 Tagen zu gewähren. Damit sind Arbeitsblöcke bis zu 19 Tage gesetzlich möglich;Zeiten der Rufbereitschaft sind jedoch keine Arbeitszeit und werden allgemein der Ruhezeit zugerechnet. Wird der Mitarbeiter während ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
oder durch vom Arbeitgeber angeordnete Eigeninitiative (Verfolgung des Wetterberichts, Ablesen eines Außenthermometers und/oder Blick aus dem Fenster) - ist insoweit nachrangig. 2. Frage: Ist es möglich über einen Zeitraum von 6 Wochen Rufbereitschaft anzuordnen?Die Zeit der Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit. Rufbereitschaft ist vielmehr Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
Nein; Rufbereitschaft bedeutet, Bereithalten zur Arbeit bei Bestimmung des Aufenthaltsortes durch den Arbeitnehmer selbst. Dieser hat aber eine Unterrichtungspflicht über seinen Aufenthaltsort gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gerufen wird. Die Zeit, in der der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung herangezogen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 613
auf die Arbeits- und Ruhezeiten zu beteiligen. Gleiches gilt für die Entscheidung, welche Person den Rufbereitschaftsdienst bei Bedarf anfordern darf. In der Praxis gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten von der Hilfskraft, über (externe) Kunden bis zum Unternehmer selbst. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
. Hier ist also zu unterscheiden, ob die Tätigkeit vor Ort oder per Telefon erledigt werden kann. Kommt es jedoch zu einem Einsatz, dann liegt Arbeitszeit vor und die Ruhezeit wird unterbrochen.Fasst man die Inhalte verschiedener Definitionen zusammen, dann ist Rufbereitschaft dadurch bestimmt:dass sich die Betroffenen auf Anordnung des Arbeitgebersaußerhalb des vereinbarten Arbeitszeitrahmensin einem näher ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Die Frage ist hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Regelungen zur Ruhezeit relevant. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen in Verkehrsbetrieben abweichend von § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Daneben gilt in Verkehrsbetrieben eine verkürzte ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 A ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
ansehen. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass der Arbeitgeber nur wenig Einfluss auf die Dauer des Geschäftsessens nehmen kann, was eine entsprechende Einordnung zusätzlich erschwert. Dient ein Geschäftsessen überwiegend der Pflege von sozialen Beziehungen, kann es auch einen Freizeitcharakter haben; dann wäre die vom Mitarbeiter dafür aufgewandte Zeit arbeitszeitrechtlich als Ruhezeit anzusehen.Im ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 14021
der Arbeitszeitbestimmungen darf der Arbeitgeber nicht den in Vertrauensarbeit Beschäftigten übertragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zu treffen, dass die vom Arbeitszeitgesetz gesetzten Rahmenbedingungen (§ 3 Arbeitszeit, § 4 Ruhepause, § 5 Ruhezeit, u.s.w.) auch von den in Vertrauensarbeit Beschäftigten eingehalten werden und ist verpflichtet, sich von der Einhaltung zumindest ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich angeseh ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
, sondern Ruhezeit. Der EuGH hat diese Regelung hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes als nicht mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar erklärt. Mit Änderungsgesetz von 2003 wurde das ArbZG deshalb dahingehend geändert, dass nunmehr der Bereitschaftsdienst in vollem Umfang auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit angerechnet wird. Die in den tariflichen Regelungen übliche Einteilung ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444