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Kann die werktägliche Arbeitszeit in zwei Blöcke aufgeteilt werden?
KomNet Dialog 11528
Stand: 27.02.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)
Frage:
Ich bin als Fahrer für Film- und Kinoproduktionen tätig. Kann meine tägliche Arbeitszeit durch eine angeordnete und dokumentierte mehrstündige Pause - in diesem Fall zu Hause - in zwei Blöcke geteilt werden, wenn dieses im gegenseitigen Einverständnis und unter Einhaltung der maximalen Arbeits- und Ruhezeiten geschieht?
Antwort:
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden (bei entsprechendem Ausgleich) sowie die Ruhezeit nach § 5 ArbZG von 11 Stunden (ggf. 10 Stunden wenn Kürzungsvoraussetzungen vorliegen) eingehalten werden.