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Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
vereinbarten 13 bzw. 16 Stunden abgewichen werden muss. Die Belastungsanalyse ist somit ein Teil der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz).Literatur speziell dazu ist bisher nicht bekannt. Allerdings liegen zu den oben angesprochenen Punkten (wie Nachtarbeit, lange Schichten ...) bereits seit längerem arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor, z.B. von der Bundesanstalt ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
Arbeitstag sein sollte.Die Lage des Werktages ist nicht mit dem Kalendertag identisch. Hier ist es so, dass der Werktag ab Beginn der üblichen Arbeitszeit zählt und nach 24 Stunden endet. Die Lage des Werktages kann somit für jeden Arbeitnehmer individuell verschieden sein. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich maximal zulässiger Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, beziehen ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit vor, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Im ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 16 ArbZG). Dabei hat der Arbeitgeber die Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG zu gewährleisten:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5828
-Schichten grundsätzlich zulässig sind. § 3 ArbZG lässt als Obergrenze für die tägliche Arbeitszeit 10 h zu, sofern im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich, d.h. 48 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Inwieweit ein Arbeitgeber berechtigt ist, für Arbeitnehmer über Monate hinweg ununterbrochen Rufdienst oder für 2 Personen im wöchentlichen Wechsel 24 h Rufdienst anzuordnen, ergibt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
zulässigen Arbeitszeiten und Ausgleichszeiten eingehalten werden:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" (§ 3 ArbZG).Arbeitsrechtliche Aspekte:Grundsätzlich hat ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
die Zeiterfassung. Bei der Feststellung von falschen Aufzeichnungen kann der Arbeitgeber belangt werden.Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland darf acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Je ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
für Elternabende, Schulfeste, Flaggen etc. kommen werden im Halbjahr ca. 90 Überstunden gemacht. Ist das nach TVöD-NRW und Arbeitszeitgesetz möglich? Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
Ausnahmen nach § 15 (1) Nr. 3 Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich auch zur Regelung von Rufbereitschaftsdiensten bei Abwasserbetrieben des öffentlichen Dienstes möglich.Wegen des Vorrangs von Ausnahmen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis eines Tarifvertrages) nach § 7 (2) Ziff. 1 bzw. Ziff. 4 Arbeitszeitgesetz haben diese jedoch keine praktische Bedeutung.Es wird empfohlen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4375
ist jede 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit an Werktagen und jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitszeit nur eine kurze Zeitspanne umfasst (vgl. z.B. Kommentar zum ArbZG Anzinger/Koberski; 2. Auflage, Rd-Nr. 11 zu § 16).Zu Frage 1:Nach der früheren gesetzlichen Regelung im Arbeitszeitgesetz von 1994 waren Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797