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Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung von ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
Ja! Bei der Fahrt zum Einsatzort mit dem PKW als Fahrer handelt es sich um Arbeitszeit, die genehmigungspflichtig ist.Nicht als Arbeitszeit gewertet wird hierbei die Mitfahrt als Beifahrer oder Bahnfahrten.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 17344
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Dieses gilt für volljährige Erwachsene. Für jugendliche Beschäftigte gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nachfolgend gehen wird davon aus, dass das ArbZG anzuwenden ist.Das ArbZG verbietet ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
. Wird am Sonntag gearbeitet, so muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 ArbZG).Der räumliche Geltungsbereich des ArbZG erstreckt sich gemäß § 1 Nummer 1 ArbZG über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Territorialprinzip) und die ausschließliche Wirtschaftszone. Dementsprechend unterliegen auch ausländische Beschäftigte den Regelungen des ArbZG, wenn diese in Deutschland tätig ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
der Arbeitnehmer hierbei keinerlei Arbeiten ausführen, die in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stehen.Die Beantragung der Sonntagsarbeit bei der Bezirksregierung ist in diesen Fällen entbehrlich.Frage B (und C):Anders ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer als Fahrer eines PKWs selbst aktiv ist.Das Führen von Kraftfahrzeugen im heutigen Straßenverkehr ist eindeutig ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (§ 11) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen einen Ruhetag erhalten, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums- von zwei Wochen bei Beschäftigung an einem Sonntag bzw.- acht Wochen bei Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertageinzuplanen ist. Dabei soll die Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 509
Das Arbeitszeitgesetz sieht nachfolgende Regelung vor:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288
, wenn er nicht tragfähig oder nicht zumutbar ist.Der 1. Weihnachtstag ist ein sogenannter stiller Feiertag, d.h. an eine mögliche Ausnahme werden noch strengere Maßstäbe gelegt.Der 1. und der 2. Weihnachtstag zählen grundsätzlich, unabhängig von der Dauer der Inanspruchnahme, als zwei Tage bei der 5 - Tage - Regelung des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden (§ 11 Abs. 2 ArbZG).Ausgleichsregelung:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Zeitraums von zwei Wochen liegt.Da bei Sonn- und Feiertagsarbeit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, empfehlen wir, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, diesen anzusprechen und die Hintergründe der vorgesehenen Feiertagsarbeit zu erfragen. Der Betriebsrat kann Ihnen auch Auskünfte dazu geben, ob in Bezug auf die vorgesehene Feiertagsarbeit tarifvertragliche Regelungen ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 4291