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Wie ist das geregelt, wenn ein Mitarbeiter Montag bis Freitag hauptberuflich arbeitet und jeden Sonntag einem 450 € Job nachgeht ?

KomNet Dialog 42235

Stand: 15.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Nach § 11 Abs. 3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Ferner gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz, dass im Jahr mindestens 15 Sonntage arbeitsfrei sein müssen. 1. Gilt dieses auch für Mitarbeiter, die nur am Sonntag arbeiten?? 2. Wie ist das geregelt, wenn ein Mitarbeiter von Montag bis Freitag hauptberuflich arbeitet und jeden Sonntag einem 450 € Job nachgeht ? Treffen die o.g. Gesetze auch für die beiden Fälle zu ??

Antwort:

Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.


Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.

Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten werden.