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Welche Feiertage gelten für mich, wenn meine Firma ihren Sitz in Berlin hat, ich aber in einer NRW-Niederlassung arbeite?

KomNet Dialog 3867

Stand: 31.05.2021

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Ich arbeite bei einer Firma mit dem zentralen Sitz in Berlin. Ich wohne in NRW und bin auch der hiesigen Niederlassung zugeordnet. Mein Einsatzgebiet ist ganz Deutschland. Meine Frage: Welche Feiertage gelten für mich? Bis jetzt wird es so gehandhabt, dass für alle Mitarbeiter die Feiertage in Berlin gelten, d.h. wenn in NRW Feiertag ist, darf ich zwar zu Hause bleiben, bekomme die Stunden aber nicht meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Am 1.11. (Allerheiligen) wurde ich auch hier zum Kunden geschickt, habe aber keine Feiertagszuschläge bekommen. Wenn in NRW Feiertag ist, darf ich in ein anderes Bundesland, in dem kein Feiertag ist, zum Arbeiten geschickt werden? Wenn ja, stehen mir dann Feiertagszuschläge zu?

Antwort:

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). 

Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). 

Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher Feiertag gilt, fällt in dem Bundesland auch unter das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß ArbZG. In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B.: der 6.1. (Heilige Drei Könige) ist in Bayern Feiertag, in NRW aber nicht; an diesem Tag darf in NRW gearbeitet werden, in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

Manche Arbeiten dürfen aufgrund gesetzlicher oder für den Einzelfall erteilter Ausnahmen auch an Feiertagen durchgeführt werden (z.B. Störungsbeseitigung).

Welche Feiertage oder Zuschläge sie bezahlt bekommen, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für Sie gilt, oder nach dem individuell ausgehandelten Arbeitsvertrag.

Um die Fragen zu klären, sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat gesucht werden.