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Liegt eine genehmigungspflichtige Sonntagsarbeit vor, wenn unsere Handwerker bereits ab Sonntag Nachmittag zu weiter entfernten Kundenbaustellen fahren?

KomNet Dialog 17344

Stand: 14.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Wir beschäftigen u.a. Handwerker, die auch regelmäßig zu Kunden außerhalb unserer Betriebsstätte reisen müssen. Jetzt lautet unsere Frage, wie die Anreisezeit zur Baustelle beim Kunden zu werten ist, die sonntags anfällt. In der Regel reisen unsere Mitarbeiter per PKW bereits ab Sonntagnachmittag, wenn die Baustelle mehr als 2h Fahrtzeit entfernt ist. Liegt hier für die dienstlich bedingte Reise am Sonntag eine durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigende Sonntagsarbeit vor?

Antwort:

Ja! Bei der Fahrt zum Einsatzort mit dem PKW als Fahrer handelt es sich um Arbeitszeit, die genehmigungspflichtig ist.

Nicht als Arbeitszeit gewertet wird hierbei die Mitfahrt als Beifahrer oder Bahnfahrten.


Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzort ist diese Sonntagsruhe nicht gegeben. Bei einer Antragstellung würde sehr kritisch geprüft, ob eine Anfahrt am Sonntag überhaupt erforderlich ist.