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Ab wieviel Stunden Arbeitszeit an einem Sonntag ist ein Ersatzruhetag zu gewähren.

KomNet Dialog 1983

Stand: 15.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Ab wieviel Stunden Arbeitszeit an einem Sonntag ist ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Antwort:

Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.


Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.


Dieser Ersatzruhetag ist unabhängig von der Dauer der sonntäglichen Beschäftigung zu gewähren. In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung können abweichenden Regelungen bezüglich der Anzahl der beschäftigungsfreien Tage und den Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage getroffen werden (§ 12 ArbZG). Bei sonntäglicher Arbeit muss auch die erforderliche Ruhezeit zwischen zwei Schichten beachtet werden (oft ein Problem)!