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. Wird am Sonntag gearbeitet, so muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 ArbZG).Der räumliche Geltungsbereich des ArbZG erstreckt sich gemäß § 1 Nummer 1 ArbZG über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Territorialprinzip) und die ausschließliche Wirtschaftszone. Dementsprechend unterliegen auch ausländische Beschäftigte den Regelungen des ArbZG, wenn diese in Deutschland tätig ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
24 Stunden ruht. Von diesem Beschäftigungsverbot gibt es jedoch Ausnahmen. Man unterscheidet: - Ausnahmen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (§ 10 Abs. 1 - 4, § 14 Abs. 1 ArbZG) - Ausnahmen, die bei der zuständigen Arbeitsschutzschutzbehörde (in NRW: Bezirksregierungen) beantragt werden müssen (§ 13 Abs. 3 - 5, § 15 Abs. 2 ArbZG).Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 14 sind in Gewerbebetrieben Reinigungs ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
die besonderen Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens darlegen müssten, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern am 1. und 2. Weihnachtstag erforderlich machen.Von besonderen Verhältnissen wird zumeist dann ausgegangen, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie Brand, Explosion, größerer Unfall, etc. eingetreten ist. Unverhältnismäßig ist für einen Betrieb ein Schaden dann ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
sind, wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass keine abweichenden Regelungen vorliegen.Zu Frage 1:Nach dem Arbeitszeitgesetz sind folgenden Bedingungen zu beachten, die auch für den Einsatz eines Hausmeisters im Winterdienst gelten:1. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.Ausnahmen:- gesetzliche Ausnahme gemäß § 10 ArbZG- behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 u. §15 ArbZG - Außergewöhnliche Fälle/Notfälle gemäß § 14 ArbZGKulturbetriebe können sich i.d.R. auf die Ausnahme gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 ArbZG berufen: bei Musikaufführungen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Zu diesen zulässigen Beschäftigungen zählen Tätigkeiten bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und andere ähnliche Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG).Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit den v.g. Veranstaltungen stehen wie Auf- und Abbauarbeiten (sogenannte verbundende Hilfs- und Nebentätigkeiten) dürfen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
auch Tierarztpraxen.In der Tierarztpraxis dürfen somit am Sonn- und Feiertag Arbeiten durchgeführt werden, die nicht auf einen Werktag verschoben werden können, wie dringend notwendige Operationen, Nachsorge von operierten Tieren, Füttern von Tieren, aber auch das Betreiben eines Notdienstes.Für eine Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung muss ein Ausgleich entsprechend § 11 ArbZG gewährt werden: Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
, dass bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Arbeitgebers dieser eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Ziffer 6 ArbZG begeht. Die Ordnungswidrigkeit kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden (§ 22 Abs. 2 ArbZG).Existiert ein Betriebsrat, sollte dieser eingeschaltet werden. Der Betriebsrat hat gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 5359
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG sind Messen, Ausstellungen und Märkte im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung von der Sonntagsarbeit freigestellt. Hierunter fallen als Nebenarbeiten auch der Standauf- als auch der Standabbau, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Die CeMAT ist nach Auskunft der Messe AG nach Gewerberecht genehmigt. Somit ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13377
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit ist der dritte Abschnitt relevant.Nach dem ArbZG besteht ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen siehe § 9 Abs. 1 ArbZG "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 4291