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Muss an allen Feiertagen gearbeitet werden oder gibt eine Vorgabe, wieviele Feiertage frei sein müssen?

KomNet Dialog 4237

Stand: 15.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

In unserer Dialyse müssen wir jeden Feiertag arbeiten. Die Sonntage sind allerdings bis auf wenige Ausnahmen frei. In der Regel werden auch die Ersatzfreitage gegeben. Muss an allen Feiertagen gearbeitet werden, oder gibt eine Vorgabe wieviele Feiertage frei gegeben werden müssen?

Antwort:

Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.

Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen müsste ggf. mit dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag eine Vereinbarung getroffen werden.

Hinweis:

Von dem grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit darf u.a. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen abgewichen werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (§ 10 Abs. 1 Ziffer 3 ArbZG).