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Ist bei Umbau-/Erweiterungsarbeiten durch einen Dienstleister Sonntagsarbeit generell zulässig oder muss hier eine Sondergenehmigung erfolgen?

KomNet Dialog 43787

Stand: 15.03.2023

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Automatisierungstechnik und betreuen bei unseren Kunden deren Maschinen- und Anlagen. Es kommt regelmäßig vor, dass von uns Umbauten oder Erweiterungen an den bestehenden Anlagen der Kunden durchgeführt werden. Nachvollziehbar legt der Kunde diese Arbeiten in Betriebsruhezeiten, um die Produktion nicht zu beeinträchtigen. Ist in diesem Fall eine Sonntagsarbeit generell zulässig oder muss hier eine Sondergenehmigung erfolgen? Ist der Kunde oder wir als Auftragnehhmer für die Einholung dieser Genehmigung zuständig?

Antwort:

Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

 

Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt werden, wenn hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist.

 

Umbauten oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen sind an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

 

In Einzelfällen kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde auf Antrag des Arbeitgebers, bei dem die betroffenen Arbeitnehmer beschäftigt sind, Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern (§ 13 Absatz 3 Nr. 2b ArbZG).

 

In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist.

  

Die Adressen der zuständigen Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern werden vom LASI angeboten.