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ein Ersatzruhetag zu. Allerdings gilt in diesem Fall eine längere Frist von acht Wochen.Es ist aber möglich, dass in Ihrem Tarifvertrag oder in einer Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung aufgrund des Tarifvertrages Abweichungen vereinbart worden sind. Es ist zulässig abweichend von § 11 Abs. 3 ArbZG den Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage zu vereinbaren oder Arbeitnehmer innerhalb ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
. Ausgenommen sind auf jeden Fall Krankheitstage. Sonntage, die in den Urlaub fallen, können daher bei den freizuhaltenden Sonntagen mitgerechnet werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1915
werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG).Betriebsbegehungen, Übungen und Unterweisungen haben in der Regel an Werktagen zu erfolgen (Montag bis Samstag). In besonders gelagerten Fällen kann eine Betriebsbegehung oder Übung auch an einem Sonntag zulässig sein.Durch eine Betriebsvereinbarung können die Vorschriften des § 10 Abs. 1 ArbZG nicht geändert werden.Änderungen durch Tarifvertrag sind nur in dem Rahmen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
Reine Krankenhausarbeiten fallen unter § 10 Abs.1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes ArbZG - eine Genehmigung ist nicht erforderlich, auch für Nebenbetriebe! Reine Umzugsarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da diese Umzugsarbeiten i.d.R. nicht dem reinen Krankenhausbetrieb zugeordnet werden können. Eine Genehmigung dürfte hier jedoch eine Formsache ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 2412
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
Ja; gemäß § 14 Arbeitszeitgesetz darf vom Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 619
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt werden, wenn hier ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
fallen nicht unter das Arbeitsverbot gemäß § 9 ArbZG. Es wird dabei allerdings vorausgesetzt, dass es dabei dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit der Dienstreise nutzt.Die An- und Abreise in öffentlichen Beförderungsmitteln oder als Mitfahrer in einem PKW ist, unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten, als Reisezeit der Ruhezeit des Arbeitnehmer hinzuzurechnen. Allerdings darf ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
von dieser Regelung abgewichen werden. Für die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen wäre dann in diesen Fällen keine eigene Bewilligung durch den Verleiher erforderlich. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18746
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten w ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten nicht ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG sind Messen, Ausstellungen und Märkte im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung von der Sonntagsarbeit freigestellt. Hierunter fallen als Nebenarbeiten auch der Standauf- als auch der Standabbau, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Die CeMAT ist nach Auskunft der Messe AG nach Gewerberecht genehmigt. Somit ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13377
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.Ausnahmen:- gesetzliche Ausnahme gemäß § 10 ArbZG- behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 u. §15 ArbZG - Außergewöhnliche Fälle/Notfälle gemäß § 14 ArbZGKulturbetriebe können sich i.d.R. auf die Ausnahme gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 ArbZG berufen: bei Musikaufführungen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
, in dem ein gesetzlicher Feiertag gilt, kann in dem Land auch unter ein Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit fallen. Voraussetzung: Es existiert eine landesspezifische Regelung. Für Arbeitnehmer im Ausland, die einer deutschen Firma angehören, gelten die im jeweiligen Land gültigen Arbeitsschutzbestimmungen. Allerdings gelten die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288
des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen"Bei der Instandhaltung dürfen also unter bestimmten Umständen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, dienicht verschoben werden können. Das ist z.B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
. In einem solchen Fall können Sie sich anonym an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden und eine Anzeige machen. Die Arbeitsschutzbehörden sind gehalten, Arbeitnehmerbeschwerden vertraulich zu behandeln.Zu der Frage mit den Feiertagen:Ausgeglichen werden kann jede Arbeitsstunde, die an Werktagen ausfällt, nicht dagegen die Arbeitszeit, die an gesetzlichen Feiertagen infolge eines Feiertags ausfällt ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846