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Wenn eine Genehmigung für Sonntagarbeit vorliegt, können dann auch Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden?

KomNet Dialog 18746

Stand: 14.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Wenn eine Genehmigung für Sonntagarbeit vorliegt, können dann auch Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden? Es ist nur geplant dem Umfang der Genehmigung (Anzahl Beschäftigte, festgelegte Abteilungen bzw. Bereiche) entsprechend teilweise Zeitarbeitnehmer einzusetzen.

Antwort:


Verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften ist der Arbeitgeber. Somit hat i. d. R. der Verleiher für seine Zeitarbeitnehmer die Sonn- und Feiertagsarbeit zu beantragen.


Sind die Zeitarbeitnehmer fest in das Schichtsystem der aufnehmenden Firma eingebunden und erfolgt dort auch die Einsatzplanung, kann in Einzelfällen und nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde von dieser Regelung abgewichen werden. Für die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen wäre dann in diesen Fällen keine eigene Bewilligung durch den Verleiher erforderlich.