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Benötigen wir für die Durchführung von Familientagen eine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit?

KomNet Dialog 24112

Stand: 14.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Wir führen in unserem Betrieb Familientage durch, die teilweise am Sonntag stattfinden. Teilnehmer sind unsere Mitarbeiter sowie die Führungskräfte, die teilweise dann auch Arbeiten im Rahmen dieses Familientages durchführen. Benötigen wir eine Sondergenehmigung für die Tätigkeiten am Sonntag?

Antwort:

Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.


Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt werden kann.


Die Bewilligungen werden auf Antrag durch die Arbeitsschutzbehörden, in NRW durch die Dezernate 56 der Bezirksregierungen erteilt.