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Ist die technische Begleitung eines Umzugs am Sonntag (Umschaltung von Anlagen etc.) genehmigungspflichtig?
KomNet Dialog 2412
Stand: 15.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit
Frage:
Unser Bereich Gebäudetechnik soll technisch einen Umzug einer Klinik in NRW begleiten. Ggf. wird sich dieser Umzug auch auf den Sonntag erstrecken. Für unsere Mitarbeiter fallen Tätigkeiten der Umschaltung sämtlicher technischer Anlagen (Sicherheits-, Kommunikations-, EDV-Systeme) an. Handelt es sich hier um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit?
Antwort:
Reine Krankenhausarbeiten fallen unter § 10 Abs.1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes ArbZG - eine Genehmigung ist nicht erforderlich, auch für Nebenbetriebe! Reine Umzugsarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da diese Umzugsarbeiten i.d.R. nicht dem reinen Krankenhausbetrieb zugeordnet werden können. Eine Genehmigung dürfte hier jedoch eine Formsache sein (Bewilligung nach § 13 Abs.3 Nr. 2b ArbZG oder ggf. nach § 15 Abs. 2 ArbZG). Da Ausnahmen stets mit einer Prüfung des Einzelfalls verbunden sind, kann Ihnen eine verbindliche Antwort nur die für Ihr Unternehmen zuständige Arbeitsschutzbehörde geben.