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Zulässigkeit der Sonntagsarbeit nach einem Brand
KomNet Dialog 619
Stand: 15.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit
Frage:
Dürfen nach einem Brand am Sonntag ohne Genehmigung Aufräumarbeiten ausgeführt werden?
Antwort:
Ja; gemäß § 14 Arbeitszeitgesetz darf vom Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.