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Werden bei den nach Arbeitszeitgesetz freizuhaltenden Sonntagen die Tage, die in den Urlaub fallen, mitgerechnet?

KomNet Dialog 1915

Stand: 15.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Nach dem Arbeitszeitgesetz sind 15 Sonntage freizuhalten. Werden Sonntage mitgerechnet, die in den Jahresurlaub fallen? Sind also bei einem dreiwöchigen Jahresurlaub nur noch 12 zusätzliche Sonntage freizuhalten? Welche gesetzlichen Grundlagen oder Gerichtsurteile können diesen Sachverhalt klären?

Antwort:

Zu dem Sachverhalt findet sich keine direkte Regelung im Arbeitszeitgesetz. Gemäß den vorliegenden Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz und der Bundestags-Drucksache zum Arbeitszeitgesetz handelt es sich um eine Mindestanforderung zur Freistellung von Arbeitnehmern von der Sonntagsarbeit. Da es nur auf die reine Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage ankommt, zählen auch Urlaubstage dazu. Ausgenommen sind auf jeden Fall Krankheitstage. Sonntage, die in den Urlaub fallen, können daher bei den freizuhaltenden Sonntagen mitgerechnet werden.