Ergebnisse 1 bis 20 von 21 Treffern
Betriebsverhältnisse, können wir von hier aus nicht beurteilen, ob es sich um gesetzlich zulässige Feiertagsarbeit handelt.Im ArbZG sind Ausgleichsregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 11 ArbZG) getroffen:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag oder an einem Feiertag, welcher auf einen Werktag fällt, beschäftigt, muss ein Ersatzruhetag gewährt werden, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 Absatz 1 Nummer 14 ArbZG: "[...] bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
Im Dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes finden sich die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe. Neben den dort gesetzlich geregelten Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe wird von der zuständigen Behörde eingeräumt, unter bestimmten Randbedingungen Ausnahmen zu bewilligen. Gemäß dem Durchführungserlass zum Arbeitszeitgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei zu überprüfen, ob ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 1556
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
Für die Arbeitszeit eines Hausmeisters gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Evtl. können abweichende Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG Anwendung finden; diese können in Tarifverträgen oder in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags enthalten sein. Da nicht bekannt ist, ob und ggf. welche tariflichen Regelungen anzuwenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
In Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen kann man öffentliches Interesse im Sinne von des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG (§ 15 Abs. 2 ArbZG) als Begründung anführen.§ 15 Abs. 2 ArbZG darf als Genehmigungsgrundlage aber erst dann herangezogen werden, wenn keine andere Rechtsgrundlage im ArbZG dafür in Frage kommt.Es ist zunächst zu prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich nur ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
In der Regel muss die Bewilligung vorher vorliegen.Ausnahmefälle können vorkommen, wenn z.B. der Antrag sehr kurzfristig eingeht, die Behörde überlastet ist und die Bewilligung nachreicht oder wenn der Sachverhalt dahingehend geklärt ist, dass die Sonntagsarbeit bewilligungsfähig wäre, sich aber erst im Verlauf des Samstages (wenn die Behörde nicht erreichbar ist) rausstellt, ob ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42310
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden (§ 11 Abs. 2 ArbZG).Ausgleichsregelung:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
zu einem Einsatzort ist diese Sonntagsruhe nicht gegeben. Bei einer Antragstellung würde sehr kritisch geprüft, ob eine Anfahrt am Sonntag überhaupt erforderlich ist. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 17344
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Rahmen abweichende Regelungen in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden. Ob und inwieweit derartige abweichende Regelungen existieren, sollte ggf. bei den Tarifvertragsparteien erfragt werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
)Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. (§ 11 Abs. 1 ArbZG)Bei einer zulässigen Sonn- und Feiertagsarbeit ist es eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, ob ein Beschäftigter verpflichtet ist, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten. Dieses hängt von den Regelungen des Arbeitsvertrages und/oder den anzuwendenden Tarifvereinbarungen ab. Auch die Vergütung (Sonn- und Feiertagszuschlag ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
geprüft, ob eine Anfahrt am Sonntag überhaupt erforderlich ist.Der Länderausschuss für Arbeitsschutz (LASI-UA3) hat hierzu am 25.1.1996 folgenden Beschluss gefasst:„Wegezeiten vom Wohnort zur Betriebsstätte und zurück sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei der Entscheidung, ob Reisezeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, kommt es auf die tatsächliche Belastung der Arbeitnehmer ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
und für einen Ersatzruhetag bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Nicht direkt geregelt wird jedoch, ob bei zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit 50 % oder 100 % der Belegschaft arbeiten dürfen (bei regelmäßiger Sonn- und Feiertagsarbeit müssen nur 15 Sonntage pro Jahr beschäftigungsfrei bleiben). Es ist lediglich sicherzustellen, dass an den Sonn- und Feiertagen nur im unbedingt erforderlichen Umfang gearbeitet wird.Die ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen ist verboten (§ 9 ArbZG) bzw. nur im Rahmen einer Ausnahmebewilligung (§ 10 oder 13 ArbZG) zulässig. Das Arbeitszeitgesetz bietet jedoch keine Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsarbeit für einen "Tag der offenen Tür" zuzulassen.Vorrangig wäre daher zu prüfen, ob diese Veranstaltung nicht nur an einem Samstag durchgeführt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18437
, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."Gemäß § 12 ArbZG können davon in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages abweichende Regelungen getroffen werden, hier insbesondere Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage. Ob eine entsprechende Vereinbarung getroffen ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 5359
eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen (vgl. § 12 Abs. 3 ArbZG). Bitte informieren Sie sich, ob für Ihr Unternehmen ein entsprechender Tarifvertrag bzw. eine Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung besteht.Auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts weisen wir hin: Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 und Urteil vom.13.07.2006 - 6 AZR 55/06. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
entfällt oder dass ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt wird. Ob, bzw. welche Regelungen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis zutreffen, können Sie im Tarifvertrag nachlesen oder bei einer Tarifvertragspartei, z.B. Gewerkschaft bzw. beim Betriebsrat erfragen. ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
würden. Dies gilt nicht, wenn z. B. durch eine zumutbare vorübergehende Senkung der Temperatur eine Beschädigung der Einrichtungen vermieden werden kann.Der Arbeitgeber prüft eigenverantwortlich, ob die Voraussetzungen nach § 10 ArbZG erfüllt werden. Auf Antrag hin kann die zuständige Arbeitsschutzschutzbehörde den Sachverhalt prüfen und feststellen, ob die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zulässig ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529