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Kann ich eine Sonntagsarbeit nachträglich bewilligen lassen, oder muss die Bewilligung immer vorher vorliegen?
KomNet Dialog 42310
Stand: 05.06.2018
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit
Frage:
Kann ich eine Sonntagsarbeit nachträglich gem. § 13 III ArbZG bewilligen lassen, oder muss die Bewilligung immer im Vorfeld der Sonntagsarbeit vorliegen?
Antwort:
In der Regel muss die Bewilligung vorher vorliegen.
Ausnahmefälle können vorkommen, wenn z.B. der Antrag sehr kurzfristig eingeht, die Behörde überlastet ist und die Bewilligung nachreicht oder wenn der Sachverhalt dahingehend geklärt ist, dass die Sonntagsarbeit bewilligungsfähig wäre, sich aber erst im Verlauf des Samstages (wenn die Behörde nicht erreichbar ist) rausstellt, ob die Sonntagsarbeit erforderlich wird.