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Wie sind in Bezug auf das Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot `Hohe Feiertage` definiert?

KomNet Dialog 1556

Stand: 20.12.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Wie sind in Bezug auf das Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot `Hohe Feiertage` definiert?

Antwort:

Im Dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes finden sich die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe. Neben den dort gesetzlich geregelten Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe wird der zuständigen Behörde eingeräumt, unter bestimmten Randbedingungen Ausnahmen zu bewilligen. Gemäß dem Durchführungserlass zum Arbeitszeitgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei zu überprüfen, ob die "hohen Feiertage" von der Bewilligung ausgenommen werden können (S.17 Nr. 7; S.18 Nr. 5; S.25 Nr. 2.4). Als hohe Feiertage werden in diesem Zusammenhang genannt:

  • Neujahr
  • Ostersonntag und Ostermontag
  • 1. Mai
  • Pfingstsonntag und Pfingstmontag
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag