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Antrag auf Bewilligung von Sonntagsarbeit: sind forstliche Verkehrssicherungsmaßnahmen als öffentliches Interesse i.S. von § 15 ArbZG anzusehen?

KomNet Dialog 13536

Stand: 14.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Kann man bei einem Antrag auf Bewilligung von Sonntagsarbeit im Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen (Landesstraße) öffentliches Interesse im Sinne von § 15 ArbZG als Begründung anführen? Wenn nicht, welche Gründe könnte man stattdessen anführen?

Antwort:

In Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen kann man öffentliches Interesse im Sinne von des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG (§ 15 Abs. 2 ArbZG) als Begründung anführen.


§ 15 Abs. 2 ArbZG darf als Genehmigungsgrundlage aber erst dann herangezogen werden, wenn keine andere Rechtsgrundlage im ArbZG dafür in Frage kommt.


Es ist zunächst zu prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich nur am Sonn- oder Feiertag möglich sind, ob es z.B. nicht die Möglichkeit einer Umleitung für den Verkehr gibt.


Je nach Begründung ist dann zu prüfen, ob unter Umständen nicht auch § 10 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) oder § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG (besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens) als Rechtsgrundlage in Frage kommen. 


Die Frage der anzuwendenden Rechtsgrundlage sollte im direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde vor Ort geklärt werden.

Hier finden Sie die zuständigen Landesbehörden aller Bundesländer.