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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden (§ 89 Betriebsverfassungsgesetz). In welcher Form der Betriebsrat seinen Aufgaben nachkommen muss, können wir von hier aus nicht abschließend beurteilen.Eine entsprechende Anfrage sollte ggf. direkt an entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, etc.) gerichtet werden. Auf die LASI-Veröffentlichung LV 60 - Bußgeldkataloge zum Arbeitszeit ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
ist, sollte beim Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat oder einer anderen entsprechend autorisierten Stelle, wie z.B. Gewerkschaft, erfragt werden.Grundsätzlich handelt es sich bei dem Ersatzruhetag nicht um eine privatrechtliche Angelegenheit, sondern um eine öffentlich rechtliche Vorschrift. Die Ersatzruhetage können daher z.B. nicht durch Geldleistungen abgegolten oder außerhalb der Frist nachgewährt ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 5359
auch Tierarztpraxen.In der Tierarztpraxis dürfen somit am Sonn- und Feiertag Arbeiten durchgeführt werden, die nicht auf einen Werktag verschoben werden können, wie dringend notwendige Operationen, Nachsorge von operierten Tieren, Füttern von Tieren, aber auch das Betreiben eines Notdienstes.Für eine Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung muss ein Ausgleich entsprechend § 11 ArbZG gewährt werden: Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten werden. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
Betriebsverhältnisse, können wir von hier aus nicht beurteilen, ob es sich um gesetzlich zulässige Feiertagsarbeit handelt.Im ArbZG sind Ausgleichsregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 11 ArbZG) getroffen:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag oder an einem Feiertag, welcher auf einen Werktag fällt, beschäftigt, muss ein Ersatzruhetag gewährt werden, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
auch Werktags möglich wäre, ist eine Entscheidung, die im Einzelfall vom Arbeitgeber eigenverantwortlich getroffen werden muss. Betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrates sind dabei vom Arbeitgeber zu beachten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
würden. Dies gilt nicht, wenn z. B. durch eine zumutbare vorübergehende Senkung der Temperatur eine Beschädigung der Einrichtungen vermieden werden kann.Der Arbeitgeber prüft eigenverantwortlich, ob die Voraussetzungen nach § 10 ArbZG erfüllt werden. Auf Antrag hin kann die zuständige Arbeitsschutzschutzbehörde den Sachverhalt prüfen und feststellen, ob die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zulässig ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land, in dem ein gesetzliche ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288
Ausgestaltung der Arbeitszeit liegt im Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates / Personalrates. Das bedeutet, die betriebliche Interessenvertretung muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder seine Zustimmung zu dieser Arbeitszeitregelung geben. Dabei sind die betrieblichen Erfordernisse und die Vorstellungen der Beschäftigten zu beachten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
von "ohnehin arbeitsfreien Werktagen". Ein Urlaubstag ist aber kein "ohnehin arbeitsfreier Werktag", sondern muss vom Arbeitnehmer beantragt und vom Arbeitgeber gewährt werden. Andernfalls könnte sich ein Arbeitnehmer genötigt sehen, einen Urlaubstag zu beantragen, um einen Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Sonn- oder Feiertag gewährt zu bekommen. Daher wird teilweise von den Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über zehn Stunden ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss den Einsatz so planen, dass der Hausmeister diese Höchstarbeitsgrenze einhalten kann. Für die Berechnung der werktäglichen Arbeitszeit gilt ein Zeitraum von 24 Stunden.2. Bei sechs Werktagen in der Woche ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Der von Ihnen angesprochene § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz hat folgenden Wortlaut:"Die Aufsichtsbehörde kann … abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) … b) an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern,... "Dies bedeutet zunächst, dass Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde die beson ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt, die auf 5 Tage verteilt wird, bedeutet das, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit in der Woche mit einem gesetzlichen Feiertag um 8 Stunden auf insgesamt 32 Wochenstunden reduziert.Ihr Arbeitgeber darf Sie zu Mehrarbeit auffordern, wenn die Arbeitszeit entsprechend § 3 ArbZG in dem gesetzlich zulässigen Arbeitszeitrahmen liegt. Allerdings muss für diese Mehrarbeit ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen (vgl. § 12 Abs. 3 ArbZG). Bitte informieren Sie sich, ob für Ihr Unternehmen ein entsprechender Tarifvertrag bzw. eine Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung besteht.Auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts weisen wir hin: Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 und Urteil vom.13.07.2006 - 6 AZR 55/06. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt werden, wenn hier ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
In der Regel muss die Bewilligung vorher vorliegen.Ausnahmefälle können vorkommen, wenn z.B. der Antrag sehr kurzfristig eingeht, die Behörde überlastet ist und die Bewilligung nachreicht oder wenn der Sachverhalt dahingehend geklärt ist, dass die Sonntagsarbeit bewilligungsfähig wäre, sich aber erst im Verlauf des Samstages (wenn die Behörde nicht erreichbar ist) rausstellt, ob ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42310
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237