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, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen.Bei Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten sowie der Ruhepausen und Ruhezeiten die Regelungen der werktäglichen Arbeitszeit:Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
In Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen kann man öffentliches Interesse im Sinne von des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG (§ 15 Abs. 2 ArbZG) als Begründung anführen.§ 15 Abs. 2 ArbZG darf als Genehmigungsgrundlage aber erst dann herangezogen werden, wenn keine andere Rechtsgrundlage im ArbZG dafür in Frage kommt.Es ist zunächst zu prüfen, ob die Arbeiten tatsächlich nur ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13536
sind, wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass keine abweichenden Regelungen vorliegen.Zu Frage 1:Nach dem Arbeitszeitgesetz sind folgenden Bedingungen zu beachten, die auch für den Einsatz eines Hausmeisters im Winterdienst gelten:1. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Zu 1: Es greift § 10 Abs. 1 Nr. 14 Arbeitszeitgesetz - ArbZG : Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern ist zulässig.Zu 2: Die Arbeiten müssen bei der zuständigen Behörde nicht angezeigt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
fallen nicht unter das Arbeitsverbot gemäß § 9 ArbZG. Es wird dabei allerdings vorausgesetzt, dass es dabei dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit der Dienstreise nutzt.Die An- und Abreise in öffentlichen Beförderungsmitteln oder als Mitfahrer in einem PKW ist, unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten, als Reisezeit der Ruhezeit des Arbeitnehmer hinzuzurechnen. Allerdings darf ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
Angaben enthalten:- Wann sollen die Arbeiten ausgeführt werden?- Wo sollen die Arbeiten durchgeführt werden?- Welche Arbeiten sollen durchgeführt werden?- Welche Umstände führen zur Notwendigkeit der Sonntagsarbeit?- Warum können die Arbeiten nicht an einem Werktag durchgeführt werden?- Welcher Schaden entstünde dem Unternehmen, wenn nicht an dem Sonntag gearbeitet würde?- Wie viele Arbeitnehmer ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 623
muss seinem Zweck nach an einem Tag gewährt werden, der für den betroffenen Arbeitnehmer andernfalls ein Arbeitstag wäre. (Hierzu sind die Kommentierungen aber nicht eindeutig.) Zum Teil wird die Regelung von den Aufsichtsbehörden dahingehend interpretiert, dass der Ersatzruhetag auch in Zusammenhang mit Urlaub gewährt werden darf, wenn die Fristen, die durch § 11 Abs. 3 ArbZG vorgeschrieben ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betri ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...
Stand: 13.05.2019
Dialog: 42710
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt bei g ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
zu gewähren ist (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für Arbeiten an Samstagen ist kein Ersatzruhetag vorgeschrieben, weil der Samstag ein Werktag ist. Wenn der vorgesehene Ersatzruhetag auf einen Wochenfeiertag fällt, kann dieser Tag nicht als Ersatzruhetag gelten. Als Ersatzruhetage kommen grundsätzlich nur Werktage in Betracht. Soweit Sie an diesem Tag arbeiten müssen, steht Ihnen auch hierfür ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist im dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Fitnessstudios sind nach § 10 Abs.1 Nr.7 ArbZG vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ausgenommen. Gemäß § 11 Abs.3 ArbZG ist für einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.Von dieser Regelung kann allerdings aufgrund eines Tar ...
Stand: 31.10.2023
Dialog: 4557
Reine Krankenhausarbeiten fallen unter § 10 Abs.1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes ArbZG - eine Genehmigung ist nicht erforderlich, auch für Nebenbetriebe! Reine Umzugsarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da diese Umzugsarbeiten i.d.R. nicht dem reinen Krankenhausbetrieb zugeordnet werden können. Eine Genehmigung dürfte hier jedoch eine Formsache sein (Bewilligun ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 2412
Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur zulässig, wenn die Ausnahmetatbestände des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG erfüllt werden und die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Die Erfassung der Messeaufträge in der Firmenzentrale kann u. E. an den auf dem Sonntag folgenden Werktagen erledigt werden. Die Arbeiten in der Betriebszentrale wären somit nicht genehmigungsfähig.Sollte unsere Annahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 24732
Über die Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz informieren entsprechende Dialoge der KomNet-Datenbank.Für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber bußgeld- wie auch strafrechtlich verantwortlich (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831