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Wie kann ein Unternehmen Sonntagsarbeit beantragen?
KomNet Dialog 623
Stand: 31.07.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit
Frage:
Wir müssen nächsten Sonntag arbeiten, wie und wo können wir das beantragen?
Antwort:
In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Dieser muss begründet werden.
Um den Antrag sachgerecht und zügig bearbeiten zu können, sollen die Antragsunterlagen folgende Angaben enthalten:
- Wann sollen die Arbeiten ausgeführt werden?
- Wo sollen die Arbeiten durchgeführt werden?
- Welche Arbeiten sollen durchgeführt werden?
- Welche Umstände führen zur Notwendigkeit der Sonntagsarbeit?
- Warum können die Arbeiten nicht an einem Werktag durchgeführt werden?
- Welcher Schaden entstünde dem Unternehmen, wenn nicht an dem Sonntag gearbeitet würde?
- Wie viele Arbeitnehmer sollen am Sonntag beschäftigt werden?
Eine Bestätigung des Sachverhaltes durch den Betriebsrat ist einer zügigen Bearbeitung dienlich.
Die Adressen der zuständigen Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern werden vom LASI angeboten.