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KomNet-Wissensdatenbank

Gilt der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit auch für Außendienstmitarbeiter während Messezeiten?

KomNet Dialog 1749

Stand: 15.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit

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Frage:

Zeitausgleich für Sonntagsarbeit: Gilt dies auch für Mitarbeiter im Außendienst eines Handelsunternehmens, die keine feste Arbeitsszeit haben, wenn ein Messeeinsatz erforderlich ist?

Antwort:

Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten.