Ergebnisse 21 bis 40 von 51 Treffern
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist der Begriff „Reisezeit“ nicht definiert. Reisezeiten können Arbeitzeit oder auch Ruhezeit sein.Zweck des ArbZG ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzort ist diese Sonntagsruhe nicht gegeben. Bei einer Antragstellung würde sehr kritisch ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
Für die Arbeitszeit eines Hausmeisters gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Evtl. können abweichende Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG Anwendung finden; diese können in Tarifverträgen oder in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags enthalten sein. Da nicht bekannt ist, ob und ggf. welche tariflichen Regelungen anzuwenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ersatzruhetag) ist gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 5359
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (§ 11) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen einen Ruhetag erhalten, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums- von zwei Wochen bei Beschäftigung an einem Sonntag bzw.- acht Wochen bei Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertageinzuplanen ist. Dabei soll die Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 509
zu gewähren ist (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für Arbeiten an Samstagen ist kein Ersatzruhetag vorgeschrieben, weil der Samstag ein Werktag ist. Wenn der vorgesehene Ersatzruhetag auf einen Wochenfeiertag fällt, kann dieser Tag nicht als Ersatzruhetag gelten. Als Ersatzruhetage kommen grundsätzlich nur Werktage in Betracht. Soweit Sie an diesem Tag arbeiten müssen, steht Ihnen auch hierfür ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 9 ff. Arbeitszeitgesetz - ArbZG): Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt werden. In Mehrschichtbetrieben mit regelmäßiger Tag und Nachtschicht kann die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn der Betrieb für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer, dass der Beurteilungszeitr ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957