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Tag nicht überschreiten.Nach Arbeitszeitgesetz muss dem Mitarbeiter spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause gewährt werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden insgesamt 45 Minuten betragen.Kann der Mitarbeiter aufgrund der langen Fahrzeit seine Arbeit einschließlich Hin- und Rückfahrt nicht innerhalb von 10 Stunden ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Beschäftigte dürfen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht mehr als 6 Stunden ohne Pause beschäftigt werden. Das ArbZG sieht keine kürzeren Intervalle für Containerbrückenfahrer vor. Kürzere ununterbrochene Arbeitzeiten können sich jedoch aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben:Gemäß Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind den Beschäftigten in der Nähe ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
werden.Insofern ist dieses Modell mit vier Werktagen pro Woche a 9,75 Stunden werktäglich gemäß § 3 ArbZG zulässig, da Sie weder werktäglich über zehn Stunden arbeiten, innerhalb einer Woche nicht mehr als 48 Stunden (sechs Werktage mal acht Stunden Regelarbeitszeit) im Durchschnitt beschäftigt werden und z.B. der Freitag und der Samstag als Ausgleichstage für die Mehrarbeit (1,75 Stunden je Werktag ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden im Halbjahresdurchschnitt als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht zu beanstanden.Die Pausenregelungen sind im Einklang mit § 4 des Arbeitszeitgesetzes:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
auszugleichen ist, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden kalendertäglich nicht überschreitet.Es ist insofern nicht zulässig, z. B. am Mittwoch je sechs Stunden bei Arbeitgeber 1 und 2 zu arbeiten, da dann die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden an diesem Werktag um zwei Stunden überschritten werden würde (bußgeldbewährt nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG).Die zulässige Arbeitszeit berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit. Anders wäre der Sachverhalt bei An- und Abreise als Mitfahrer oder in öffentlichen Beförderungsmitteln zu beurteilen, wenn hierbei keine sonstige Arbeit (z. B. Aktenbearbeitung) verrichtet wird. In diesem Fall wären - unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.10.2022
Dialog: 1785
am letzten Tag des Kalendermonats, z.B. 31.01.) oder 24 Wochen (beginnt an jedem Tag der Woche, nur die Kalenderwoche beginnt am Montag und endet am Sonntag) die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigt. D.h., Sie können in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden (sechs Werktage a acht Stunden) arbeiten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beschäftigung an Sonn ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden."Das bedeutet, dass auch bei einer sonntäglichen Inventur die Arbeit vom Arbeitgeber so zu planen ist, dass die Arbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt und der Ausgleich gemäß § 3 Satz 2 ArbZG gewährleistet ist: Die werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Gemäß Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 7767
Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rufbereitschaft richtet sich nach dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag.In Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD, TV-L, TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte/TdL) sowie den kirchenrechtlichen Arbeitsvertragsrichtlinien ist regelmäßig eine Verpflichtung des Beschäftigten zur Rufbereitschaft enthalten (für Teilzeitbeschäftigte u.U. unter dem Vorbehalt ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unter Umständen kann es aber auch auf eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit ausstrahlen.Bei vorübergehender Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung im Ausland gelten weiterhin die Vorschriften des Unfallversicherungsträger, sofern Landesvorschriften am ausl ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
« zu beachten. Nach Artikel 3 Buchstabe d) und e) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt die Vorschrift aber nicht für • Fahrzeuge – einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden -, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, • Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke. Damit gelten hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636