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Darf man zur Erledigung privater Dinge länger als 10 Stunden im Büro bleiben?

KomNet Dialog 7767

Stand: 03.11.2023

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > zulässige Arbeitszeitdauer

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Frage:

Der Arbeitnehmer arbeitet 10 Std am Tag. Im Anschluß an die 10 Stunden kann er mit Zustimmung des Arbeitgebers private Dinge über den Internetzugang der Firma erledigen, da er keinen Anschluß zu Hause hat. D.h., nach den 10 Stunden hat der Arbeitnehmer Freizeit, ist aber an seinem Arbeitsplatz im Büro. Darf man länger als 10 Stunden im Büro bleiben? oder muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwingend nach 10 Stunden nach hause schicken? Wenn er innerhalb der nächsten 6 Monate die zulässige Arbeitszeit von 8 Stunden überschreitet auf jeden Fall, was aber wenn nicht?

Antwort:

Hinweis:


Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

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Gemäß Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit, die über eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht, muss der Arbeitgeber aufzeichnen (§§ 3 und 16 ArbZG).

Erledigt ein Arbeitnehmer private Dinge im Büro, handelt es sich dabei nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften stehen also nicht entgegen, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer erlaubt, nach Arbeitsende private Dinge im Büro zu erledigen.

Zu beachten ist, dass möglicherweise die psychischen Belastungen, wie z.B. Stress oder psychische Ermüdung, zunehmen können, wenn die räumlichen Bereiche der betrieblichen und privaten Tätigkeit nicht getrennt sind. Arbeitnehmer sollten daher selbstkritisch damit umgehen, inwieweit sie private Angelegenheiten nach Dienstschluss am Arbeitsplatz erledigen wollen.