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Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für einen Mitarbeiter, der mit einem Firmen-PKW Kundenbesuche macht und dabei Fahrstrecken bis zu 600 km zurücklegt?

KomNet Dialog 16705

Stand: 09.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > zulässige Arbeitszeitdauer

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Frage:

Ein Mitarbeiter fährt unregelmäßig (spontan) zu Kunden. Er benutzt dabei einen Firmen-PKW (Kombi), um wichtige Unterlagen, Materialien etc. zu transportieren. Die Fahrstrecke kann dabei schon mal 600 km und mehr betragen. Wie verhält sich der Mitarbeiter in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten gesetzeskonform? Grundsätzlich wird das ArbZG wohl zuständig sein, oder gibt es weiter/andere Vorgaben?

Antwort:

Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.


Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Nach Arbeitszeitgesetz muss dem Mitarbeiter spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause gewährt werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden insgesamt 45 Minuten betragen.


Kann der Mitarbeiter aufgrund der langen Fahrzeit seine Arbeit einschließlich Hin- und Rückfahrt nicht innerhalb von 10 Stunden erledigen, hat ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit zur auswärtigen Übernachtung zu bieten.