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Darf ich neben meiner täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden noch über 4 Stunden Bereitschaftseinsatz leisten?

KomNet Dialog 17980

Stand: 09.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > zulässige Arbeitszeitdauer

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Frage:

Ich fahre und bediene einen Kabelmesswagen bei einem Energieversorgungsunternehmen. Neben der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden leiste ich Rufbereitschaft um Kabelfehler außerhalb der Arbeitszeit einzumessen. Darf ich hier für einen Bereitschaftseinsatz länger als 4 Stunden arbeiten? Fällt dieser Einsatz laut Arbeitszeitschutzgesetz unter "Besondere Ereignise"? Dies würde dann einen Wegfall der Ruhezeit von 11 Stunden und eine Überschreitung der täglichen Arbeitszeit von über 12 Stunden rechtfertigen! Wie lange darf ich inclusiv der Bereitschaftseinsätze täglich arbeiten und welche rechtliche Grundlage gibt es dafür?

Antwort:

Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.

Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ein Einsatz. Die tägliche Ruhezeit wurde eingehalten.

Beispiel 2: Arbeitszeit wie oben. Der Einsatz in der Bereitschaftszeit erfolgt um 23:00 Uhr und dauert bis 02:00 Uhr. Der Arbeitsbeginn darf dann nicht vor 13:00 Uhr liegen. Der Arbeitgeber muss dann die Fehlzeit aber nicht vergüten, da er diese nicht veranlasst hat, sondern vom Gesetzgeber verlangt wird. Meist gibt es jedoch hierzu betriebliche Vereinbarungen.


Über die Dauer der Arbeitszeit in der Bereitschaft gibt es für jeden einzelnen Fall des Einsatzes keine genaue Aussagen. Es liegt ja von der Natur der Sache her immer ein Notfall vor, sodass hier automatisch § 14 Arbeitszeitgesetz zum tragen kommt.

Die Bereitschaft soll aber regelmäßig insgesamt überprüft werden. Hierbei soll der Grad der Belastung innerhalb der Bereitschaftszeit über 3 Monate festgehalten werden.


Im Einzelfall darf also neben der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden ein Bereitschaftseinsatz von 4 Stunden geleistet werden.