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Ist eine Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden in der Anlagenmontage grundsätzlich erlaubt?

KomNet Dialog 5110

Stand: 06.04.2022

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > zulässige Arbeitszeitdauer

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Frage:

Ist eine Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden grundsätzlich erlaubt (12 bis 14 Stunden)? Wie hoch darf die maximale Arbeitszeit pro Tag sein, wenn es sich um eine Anlagenmontage mit einer Dauer von fünf Tagen bzw. mehreren Wochen handelt? Muss eine solche Montage beim Amt für Arbeitsschutz angemeldet werden und wer haftet, wenn die Arbeitszeit über 10 Stunden liegt und die Baustelle nicht angemeldet ist?

Antwort:

Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Weitere Regelungen z.B. für Arbeitsbereitschaft i.V.m. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen finden sich unter § 7 ArbZG.

In außergewöhnlichen Fällen (Notfälle, etc.) sind weitere Abweichungen zulässig (§ 14 ArbZG).

Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die unter § 3 ArbZG genannten Arbeitszeiten (maximal 10 Stunden) auch bei der Montage einer Anlage einzuhalten sind.

Eine Mitteilung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wäre nötig, wenn es sich um eine Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung - BaustellV handelt.


§ 2 Abs. 2 BaustellV

"Für jede Baustelle, bei der

1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder

2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,

ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln, die mindestens die Angaben nach Anhang 1 enthält. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen."


Nähere Regelungen dazu, u.a. zu dem Begriff Baustelle und bauliche Anlage finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB .


Den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) behalten Sie auch dann, wenn gegen gesetzliche Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen würde.